Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert ab 1. Januar 2010:
"Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden".
Solche Risikobeurteilungen erstelle ich nach DIN EN ISO 14121-1.