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Die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht für jeden Arbeitsplatz Maßnahmen zum

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

unter Bersücksichtigung

  • aller die Arbeit berührenden Umstände zu treffen,
  • die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen,
  • dem Stand der Technik ständig anzupassen und
  • die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren

Arbeitsplatzanalysen erstelle ich für sie nach dem Stand der Technik.