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Die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht für jeden Arbeitsplatz Maßnahmen zum
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
unter Bersücksichtigung
- aller die Arbeit berührenden Umstände zu treffen,
- die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen,
- dem Stand der Technik ständig anzupassen und
- die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren
Arbeitsplatzanalysen erstelle ich für sie nach dem Stand der Technik.
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